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Barrierefreiheit

Feedback für Barrierefreiheit

 
Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheit bedeutet die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am Alltag. Das gilt ebenso für die Nutzung von Internetangeboten, die auch für Menschen mit Beeinträchtigung ohne fremde Hilfe möglich sein soll.


 

Isabel Konrad ist daher bemüht, die Internetseite barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetpräsenz von Isabel Konrad Coaching unter www.koppelcoach.de.


 

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer stetig durchgeführten Selbstbewertung.


 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch nicht vollständig barrierefrei:

  • einige Bilder bzw. Banner sind noch nicht eindeutig benannt

  • evtl. unmarkierte Überschriften

  • kein Video mit Gebärdensprache

  • verlinkte Menüunterpunkte?

     

Isabel Konrad arbeitet daran, die barrierefreien Angebote auszuweiten.


 

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang aufgefallen? Dann melden Sie sich bei uns per Kontaktformular der Seite, Post, E-Mail oder telefonisch:


 

Isabel Konrad Coaching

Richard- Strauß- Str. 4

76646 Bruchsal

Telefon: 0151 – 50 377 897

E-Mail:

Durchsetzungsverfahren

Wir sind darum bemüht, Ihre Hinweise, Anregungen und Anfragen zu beantworten. Sollte eine Antwort unterbleiben oder für Sie nicht zufriedenstellend sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. 

Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:


 

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail:
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/


 

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.


 

Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde erstellt am 01. Juni 2025 und zuletzt am 02. August 2025 aktualisiert.